Was ist eigentlich ...?
... Ordination?
Eine Pfarramtskandidatin/Ein Pfarramtskandidat wird bei der Ordination für drei Jahre Pfarrer im Probedienst. Danach erfolgt in der Regel die Ernennung auf Lebenszeit. Das Wort „Ordination“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „(An-)Ordnung“. „Angeordnet“ wird, dass die Pfarramtskandidatin/der Pfarramtskandidat den Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung aufnimmt. Öffentliche Wortverkündigung bedeutet predigen, schließt aber auch trauen, beerdigen und unterrichten mit ein. Öffentliche Sakramentsverwaltung bedeutet Taufen und das Abendmahl einsetzen. Die Ordination erfolgt einmalig für das ganze Dienstleben. Mit der Ordination einher geht der konkrete Dienstauftrag für die Pfarrstelle . Beim Pfarrstellenwechsel wird der oder die Ordinierte vom Dienstauftrag in der einen Gemeinde befreit und mit dem Dienst in der anderen Gemeinde beauftragt. Der grundsätzliche Dienstauftrag öffentlich zu predigen, zu trauen, zu beerdigen, zu taufen und Abendmahl zu feiern bleibt bestehen. Dies gilt auch für Ordinierte im Ruhestand. Sie können mit Zustimmung der örtlichen Pfarrperson den Pfarrdienst vertreten.
Voraussetzung für die Ordination ist die innere und externe Berufung. Während die innere Berufung dem Heiligen Geist obliegt, ist für die externe Berufung die Ev. Kirche in Hessen und Nassau der Propst zuständig. Die Segnung und Sendung zum Dienst erfolgt in einem feierlichen Gemeindegottesdienst unter Mitwirkung des Kirchenvorstandes und glaubensbiographisch wichtiger Personen. Mit der Ordination erfolgt die Verpflichtung auf die Bibel und den Grundartikel der EKHN. Dieser schließt altkirchliche, lutherische und reformierte Bekenntnisse ein wie das nizäische und das apostolische Glaubensbekenntnis, die Augsburger Konfession, die Barmer Theologische Erklärung und die Leuenberger Konkordie.
Die evangelische Ordinationspraxis unter ausdrücklicher Mitwirkung des Kirchenvorstandes bzw. des Ältestenrates steht in einer langen Tradition, die besonders Ordinierte beachten sollen. 1. Tim. 4,14: „Vernachlässige nicht die Gabe, die Gott dir geschenkt hat, als die Ältesten dir aufgrund prophetischer Weisungen die Hände auflegten.“ Im Neuen Testament bezeugen die Timotheusbriefe für das 2. Jahrhundert n. Chr. die jüdische und christliche Praxis Rabbiner und Gemeindeleiter unter Handauflegung zum Dienst zu berufen und auszusenden. 2. Tim. 1,6: „Darum ermahne ich dich: Lass die Gabe wieder aufleben, die Gottes Geist in dich gelegt hat und die dir geschenkt wurde, als ich dir die Hände auflegte!“